Anmeldung für Gruppen und volljährige Einzelpersonen 2023
Ab sofort könnt ihr euch als Gruppe verbindlich zum TeamSpirit Camp anmelden. Natürlich ist die Teilnahme auch Einzelpersonen möglich. Bitte benutzt das folgende Anmeldeformular
Falls euch doch etwas dazwischen kommt, könnt ihr eure Anmeldung bis 31.5.2023 kostenfrei stornieren. Im August wird euch die Rechnung zugeschickt mit Bitte um Überweisung.
Anmeldung für minderjährige Einzelpersonen 2023
Erstmalig ist die Teilnahme beim TeamSpirit Camp auch für minderjährige Einzelpersonen 2023 möglich. Wir werden auf dem TeamSpirit Camp Bezugsgruppen bilden mit einem/r BezugsTeamer*in, die als direkte Ansprechpersonen agieren.
Falls euch doch etwas dazwischen kommt, könnt ihr eure Anmeldung bis 31.5.2023 kostenfrei stornieren. Im August wird euch die Rechnung zugeschickt mit Bitte um Überweisung.
Anmelde- und Teilnahmebedingungen (AGB)
Allgemeines & Gültigkeit
Die folgenden Regelungen gelten für alle Teilnehmenden des Camps „Smells Like Team Spirit“ in Lutherstadt Wittenberg.
Stornierungsbedingungen & Kapazitätsgrenzen
- Vertragsschluss: Nach Zugang der ausgefüllten Anmeldung (Angebot) prüft die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e.V. (Veranstalter) die aktuell freien Kapazitäten. Sind ausreichende freie Plätze verfügbar, erhalten die Anmeldenden eine schriftliche Bestätigung.
- Anmeldeschluss ist der 30.06.2023
- Bis zum 31.05.2023 können alle Plätze kostenfrei storniert werden.
- Die Rechnungsstellung erfolgt ab Juli 2023.
Der Veranstalter bestätigt Anmeldungen nur solange, bis die maximale Übernachtungskapazität des Camps erreicht ist. Sollten nach der Anmeldung einer Gruppe aufgrund der Corona-Pandemie behördliche Auflagen die maximale Übernachtungskapazität der Camps herabsenken, besteht für den Veranstalter ein außerordentliches Kündigungsrecht gegenüber denjenigen Gruppen, die sich zuletzt angemeldet haben und dadurch die nachträglich veränderte Übernachtungskapazität überschritten haben.
Gefahren & Verbote
- Das Klettern auf Bühnen, Traversen, Zelte, Tribünen oder Ähnliches sowie das Mitbringen von Tieren ist verboten.
- Das eigenmächtige Anlegen von Feuerstellen (z.B. Lagerfeuer, Grill, Gaskocher etc.) auf dem Campgelände ist wegen der daraus resultierenden Brandgefahr untersagt.
- Die Flucht- und Rettungswege sind jederzeit unbedingt freizuhalten.
- Die Nutzung von Drohnen wird für die Einflusssphäre des Veranstalters verboten.
- Beim Campbetrieb handelt es sich um einen temporär betriebenen Campingplatz mit Übernachtungsmöglichkeiten in Zelten sowie mit Freizeit- und Versorgungseinrichtungen. Das Gelände ist durch Schotterwege erschlossen und bietet eine Orientierungsbeschilderung für die Teilnehmenden. Der Campbetrieb insgesamt ist allen Wettereinflüssen ausgesetzt. Hierzu zählen neben Unwetter mit Sturm, Starkregen und Hagel sowie Gewitter und Blitzschlag zur Betriebszeit unter Umständen auch Hitze.
- Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort.
- Das Rauchen ist nur an den ausgewiesenen Plätzen erlaubt.
Haftung und Versicherung
- Aufsichtspflicht: Die Teilnahme am Camp ist einerseits als Gruppe möglich, wo der/die Hauptanmelder*in für minderjährige Personen (mindestens 14 Jahre) mit der Einwilligung der Erziehungsberechtigen die Aufsichtspflicht während der gesamten Zeit des Camps wahrnimmt. In bestimmten Fällen (z.B. Durchführung eines Workshops) können dem Team des Veranstalters die temporär begrenzte Aufsichtspflicht innerhalb des Campgeländes übertragen werden. Andererseits ist die Teilnahme auch als minderjährige Einzelperson möglich. Hierfür übertragen die Erziehungsberechtigten dem Team des Veranstalters die Aufsichtspflicht mit des Anmeldeformulars für minderjährige Einzelpersonen während des Camps. Bitte beachten Sie, dass die An- und Abreise eigenständig organisiert werden muss.
- Mitgebrachte Gegenstände: Die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e.V. haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Gegenstände. Bei Bedarf empfehlen wir den Abschluss einer separaten Versicherung, sofern eure Materialien nicht ohnehin bereits über eure Gemeinde versichert sind. Es wird für alle Teilnehmende seitens des Veranstalters eine Reisepreisversicherung abgeschlossen.
- Abbruch & Änderung der Veranstaltung: Das Camp findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt, solange die Campleitung die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollte durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, kann das Camp abgesagt oder nach Beginn abgebrochen oder unterbrochen werden. Sollte das Camp nach Beginn aus Gründen höherer Gewalt (insbesondere wetterbedingt), behördlicher Anordnung bzw. Empfehlung (insbesondere wegen Epidemie-/Seuchengefahr) oder gerichtlicher Entscheidung beendet werden müssen, besteht für die Teilnehmenden kein Anspruch auf Erstattung des Teilnahmebeitrags. Aufgrund der Covid-19-Pandemie kann es darüber hinaus Anpassungen im Programm geben (z.B. mehr Kleingruppenformate, Verzicht auf Großgruppenveranstaltungen im Großzelt).
- Lautstärke und Hörschutz: Wir weisen darauf hin, dass bei der Veranstaltung insbesondere während der Konzerte aufgrund erhöhter Lautstärke die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Es wird empfohlen, Gehörschutzstopfen zu verwenden. Am Infopoint und beim Bühnensicherheitspersonal sind Gehörschutzstopfen erhältlich. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr. Eine Haftung des Veranstalters für auftretende Hörschäden auf Grund mangelnder Vorsorge ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter handelt grob fahrlässig, vorsätzlich oder hat seine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt.
Hausrecht & Campregeln
- Zutritt: Der Zutritt zum Camp ist nur für Berechtigte gestattet. An den Zugängen werden vom gewerblichen Sicherheitsdienst Zugangskontrollen durchgeführt und anlassbezogen auf Personen, Taschen und Gepäck ausgedehnt. Auf das Gelände gelangen im Übrigen nur Teilnehmende und Gäste mit einer entsprechenden Legitimation, die am Eingang vorzuzeigen ist. Weiterhin besteht Ausweispflicht. Sollte ein/e Teilnehmende/r fahrlässig oder vorsätzlich gegen eine oder mehrere, der hier aufgeführten Regelungen, Gebote und Verbote verstoßen, kann ein Verweis vom Campgelände und damit verbunden die Abholung durch Erziehungsberechtigte auf eigene Kosten erfolgen. In einem solchen Fall des Verweises sind eine Erstattung des Teilnahmebeitrags sowie ein aus dem Verweis vom Campgelände resultierender Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen.
- Ausübung des Hausrechts: Auf dem gesamten Campgelände wird das Hausrecht vom Veranstalter ausgeübt. Dieser wird vertreten durch die Campleitung und den CampTeamer*innen bzw. von den durch diesen Beauftragten (i.d.R. Sicherheitsdienst). Dem Ordnungsdienst sowie dem Sicherheitspersonal ist unmittelbar Folge zu leisten.
Helfen beim Aufbau
Es besteht die Möglichkeit, zur ehrenamtlichen Mitarbeit beim Aufbau des Camps anzureisen. In diesem Fall stellt die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e.V. Unterkunft (im Zelt) sowie Verpflegung kostenfrei zur Verfügung. Sie übernimmt ebenfalls die Fahrtkosten (2. Klasse, Deutsche Bahn, keine Kostenerstattung der Sitzplatzreservierung) nach dem Bundesreisekostengesetz. Die Fahrtkosten können nach der Veranstaltung über ein entsprechend zur Verfügung gestelltes Formular eingereicht werden. Wir empfehlen die Nutzung von Sparpreisen.
Bildrechte
Damit die Evangelische Akademie Sachsen-Anhalt e.V. eine gute Öffentlichkeitsarbeit machen kann, bittet sie um Einwilligung für die Nutzung von Bilderzeugnissen, auf denen die Teilnehmenden zu erkennen sind. Ein entsprechendes Formular wird von der Evangelischen Akademie Sachsen-Anhalt e.V. bereitgestellt. Sollte keine Einwilligung vorliegen, werden die Teilnehmendenausweise der Personen mit einem entsprechenden Symbol markiert, sodass keine Bildnisse angefertigt oder veröffentlicht werden können.
Änderung der AGB
Aufgrund der steten Entwicklung des Pandemiegeschehens kann es zu weiteren Änderungen der AGB kommen. Sie werden in diesem Fall über die geplanten Änderungen informiert und haben eine angemessene Frist zum Widerspruch. Wird kein Widerspruch erteilt, gilt dies als Einwilligung in die Änderungen. Der Veranstalter weist Sie in diesem Fall ausdrücklich auf die Folgen einer unterbliebenen Reaktion hin.
Lutherstadt Wittenberg, 12.05.2023